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Sehr geehrte Damen und Herren,


mit diesem Schreiben möchten wir die Eigentümer aller Liegenschaften informieren, die über einen gemeinsamen TV-Kabelanschluss verfügen. Bitte leiten Sie diese Information ggfs. auch an Ihre Mieter weiter.


Ob Ihre Liegenschaft einen gemeinschaftliche TV-Kabelanschluss hat, sehen Sie im Zweifelsfall in Ihrer letzten Hausgeldeinzelabrechnung. Dort werden die Kosten, wenn vorhanden, umgelegt. Finden Sie dort keine Abrechnungsposition, die mit „Kabelgebühren“ bezeichnet ist, hat diese Liegenschaft keinen gemeinsamen Kabelanschluss.


Zum 31.12.2023 enden die sogenannten Mehrnutzerverträge für Kabel-TV mit der Vodafone Deutschland GmbH.


Ab dem 01.01.2024 sollten also Einzelnutzerverträge abgeschlossen werden, um weiterhin über den vorhanden TV-Kabelanschluss fernzusehen. Sollten Wohnungsnutzer sich nicht bis Ende des Jahres entscheiden, läuft bis Juli 2024 eine Übergangsfrist. Der Fernseher bleibt also zum Jahreswechsel nicht plötzlich schwarz.


Nach dem Ende der Mehrnutzerverträge haben Wohnungsnutzer im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:


(1) Abschluss eines Einzelnutzervertrages mit der Vodafone Deutschland GmbH über Kabel-TV allein, oder in Kombination mit Internet- und Telefonprodukten, die über den vorhandenen Kabelanschluss geliefert werden.


(2) Kein Einzelnutzervertrag mit Vodafone Deutschland GmbH, dafür ein Vertrag mit einem beliebigen anderen Anbieter (z. B. Telekom, O2, 1und1, Freenet usw.) über Telefon- und Internetprodukte zusammen mit einem TV-Produkt, die alle über die vorhandene Telefon-/DSL-Leitung geliefert werden.


(3) Abschluss eines Einzelnutzervertrages über die Lieferung von TV-/Telefon-/Internet-Produkten über den zukünftigen oder bereits vorhandenen Glasfaserhausanschluss bei einem beliebigen Anbieter.


Welche Anbieter mit welchen Produkten und über welche Leitung zur Verfügung stehen, prüfen Sie am besten direkt auf den entsprechenden Produktseiten im Internet. Dort kann über die Eingabe der gewünschten Adresse in Erfahrung gebracht werden, was verfügbar ist.


In den betroffenen Liegenschaften sind zurzeit Mitarbeiter von Vertriebspartnern der Vodafone Deutschland GmbH unterwegs, um Einzelnutzerverträge anzubieten. Diese Möglichkeit können Sie natürlich nutzen.


Zum Abschluss der rechtliche Rahmen: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) wird die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 01.12.2021 in Kraft treten. Mit dem TKMoG wird u. a. die Betriebskostenumlage entsprechend der Betriebskostenverordnung (BetrKV) für TV-Dienste in ihrer derzeitigen Form abgeschafft. Die monatlichen Kosten für die Nutzung und den Betrieb der dafür notwendigen Breitbandnetze konnten Vermieter bislang über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Ab 30. Juni 2024 wird es zur privaten, freiwilligen Entscheidung des Nutzers einer Wohnung, ob und über welche Leitung er fernsieht. Also genau so, wie er es bei seinem Mobilfunk- und Internetvertrag schon gewohnt ist.

21 Ansichten

In der Wohnungseigentumsverwaltung stehen Verwalter und Eigentümergemeinschaften vor immer neuen Herausforderungen, die durch den technologischen Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen entstehen. Die Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle und bietet gleichzeitig Chancen, die Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten.


Ein entscheidender Faktor in der modernen Wohnungseigentumsverwaltung ist die Einführung digitaler Verwaltungsplattformen. Diese ermöglichen eine zentrale Organisation von Dokumenten, Kommunikation und Abrechnungen. Dadurch können Verwalter und Eigentümergemeinschaften effizienter zusammenarbeiten und Transparenz schaffen. Die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu signieren, erleichtert außerdem den Verwaltungsprozess und spart Zeit.


Ein weiterer Trend, der die Wohnungseigentumsverwaltung prägt, ist die verstärkte Nutzung von Smart-Home-Technologien. Intelligente Heizungs- und Beleuchtungssysteme sowie vernetzte Sicherheitslösungen bieten nicht nur mehr Komfort für die Bewohner, sondern können auch zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen beitragen. Verwalter müssen sich mit den technologischen Entwicklungen vertraut machen, um die Integration solcher Systeme in den Wohnanlagen erfolgreich zu managen.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wohnungseigentumsverwaltung sind ebenfalls im Wandel. Neue Gesetze und Verordnungen, insbesondere im Bereich Datenschutz, erfordern eine ständige Anpassung der Verwaltungspraktiken. Verwalter müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und gleichzeitig die Kommunikation zwischen den Eigentümern erleichtern.


Ein zentraler Punkt bleibt die Kommunikation innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Hier können digitale Plattformen ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie den Austausch von Informationen vereinfachen und die Transparenz erhöhen. Gleichzeitig müssen Verwalter darauf achten, eine ausgewogene Balance zwischen digitaler Kommunikation und persönlichem Kontakt zu wahren, um das Vertrauen der Eigentümergemeinschaft zu stärken.


Insgesamt erfordert die Wohnungseigentumsverwaltung im digitalen Zeitalter eine offene Haltung gegenüber technologischen Veränderungen. Verwalter und Eigentümergemeinschaften, die diese Chancen nutzen und sich den Herausforderungen stellen, können von einer effizienteren und transparenteren Verwaltung profitieren. Die kontinuierliche Anpassung an neue Technologien und rechtliche Rahmenbedingungen wird dabei entscheidend sein, um langfristig erfolgreich zu agieren.

5 Ansichten

Auf Veranstaltungen und Tagungen, die sich mit der Zukunft und den Trends der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigen, geht es oft mehr darum, wie Verwalter dem, was in anderen Branchen und Bereichen längst Gegenwart ist, hinterherkommen.


Deswegen unsere Frage: Wie sieht Wohnungseigentumsverwaltung in 20 Jahren aus?


Die Zukunft können wir nicht vorhersagen, aber folgende Trends stehen für uns fest:


Technologische Integration:

Die Verwaltung von Wohnungseigentum wird wahrscheinlich stärker durch Technologie beeinflusst. Automatisierung, künstliche Intelligenz und fortschrittliche Softwarelösungen könnten dazu beitragen, administrative Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten.


Blockchain für Transparenz:

Die Blockchain-Technologie könnte verstärkt in der Verwaltung von Wohnungseigentum eingesetzt werden, um Transparenz und Sicherheit in Bezug auf Eigentumsrechte, Zahlungen und Verträge zu gewährleisten.


Smart Homes und IoT:

Smart-Home-Technologien und das Internet der Dinge (IoT) könnten eine größere Rolle spielen. Wohnungseigentümer könnten vermehrt intelligente Geräte und Systeme nutzen, um ihre Immobilien effizienter zu verwalten und zu überwachen.


Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:

Der Fokus auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit wird wahrscheinlich zunehmen. Verwaltungsmaßnahmen könnten sich verstärkt darauf konzentrieren, Energieeffizienzstandards zu verbessern und grüne Initiativen in Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern.


Community-Plattformen:

Virtuelle Plattformen und Community-Portale könnten eine zentrale Rolle in der Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften spielen. Hier könnten Informationen geteilt, Abstimmungen durchgeführt und Dienstleistungen koordiniert werden.


Veränderungen in der Gesetzgebung:

Es ist möglich, dass sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung von Wohnungseigentum ändern. Neue Gesetze und Vorschriften könnten eingeführt werden, um auf technologische Entwicklungen und soziale Veränderungen zu reagieren.


Dynamischere Finanzmodelle:

Finanzmodelle könnten flexibler und anpassungsfähiger werden. Möglicherweise gibt es neue Ansätze für die Finanzierung von Gemeinschaftsprojekten und Modernisierungen.


Flexible Arbeitsmodelle:

Die Art und Weise, wie Verwaltungsaufgaben durchgeführt werden, könnte sich ändern. Möglicherweise werden mehr flexible Arbeitsmodelle eingeführt, bei denen Aufgaben von verschiedenen Orten aus erledigt werden können.

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