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Kabelanschluss ab 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit diesem Schreiben möchten wir die Eigentümer aller Liegenschaften informieren, die über einen gemeinsamen TV-Kabelanschluss verfügen. Bitte leiten Sie diese Information ggfs. auch an Ihre Mieter weiter.


Ob Ihre Liegenschaft einen gemeinschaftliche TV-Kabelanschluss hat, sehen Sie im Zweifelsfall in Ihrer letzten Hausgeldeinzelabrechnung. Dort werden die Kosten, wenn vorhanden, umgelegt. Finden Sie dort keine Abrechnungsposition, die mit „Kabelgebühren“ bezeichnet ist, hat diese Liegenschaft keinen gemeinsamen Kabelanschluss.


Zum 31.12.2023 enden die sogenannten Mehrnutzerverträge für Kabel-TV mit der Vodafone Deutschland GmbH.


Ab dem 01.01.2024 sollten also Einzelnutzerverträge abgeschlossen werden, um weiterhin über den vorhanden TV-Kabelanschluss fernzusehen. Sollten Wohnungsnutzer sich nicht bis Ende des Jahres entscheiden, läuft bis Juli 2024 eine Übergangsfrist. Der Fernseher bleibt also zum Jahreswechsel nicht plötzlich schwarz.


Nach dem Ende der Mehrnutzerverträge haben Wohnungsnutzer im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:


(1) Abschluss eines Einzelnutzervertrages mit der Vodafone Deutschland GmbH über Kabel-TV allein, oder in Kombination mit Internet- und Telefonprodukten, die über den vorhandenen Kabelanschluss geliefert werden.


(2) Kein Einzelnutzervertrag mit Vodafone Deutschland GmbH, dafür ein Vertrag mit einem beliebigen anderen Anbieter (z. B. Telekom, O2, 1und1, Freenet usw.) über Telefon- und Internetprodukte zusammen mit einem TV-Produkt, die alle über die vorhandene Telefon-/DSL-Leitung geliefert werden.


(3) Abschluss eines Einzelnutzervertrages über die Lieferung von TV-/Telefon-/Internet-Produkten über den zukünftigen oder bereits vorhandenen Glasfaserhausanschluss bei einem beliebigen Anbieter.


Welche Anbieter mit welchen Produkten und über welche Leitung zur Verfügung stehen, prüfen Sie am besten direkt auf den entsprechenden Produktseiten im Internet. Dort kann über die Eingabe der gewünschten Adresse in Erfahrung gebracht werden, was verfügbar ist.


In den betroffenen Liegenschaften sind zurzeit Mitarbeiter von Vertriebspartnern der Vodafone Deutschland GmbH unterwegs, um Einzelnutzerverträge anzubieten. Diese Möglichkeit können Sie natürlich nutzen.


Zum Abschluss der rechtliche Rahmen: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) wird die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 01.12.2021 in Kraft treten. Mit dem TKMoG wird u. a. die Betriebskostenumlage entsprechend der Betriebskostenverordnung (BetrKV) für TV-Dienste in ihrer derzeitigen Form abgeschafft. Die monatlichen Kosten für die Nutzung und den Betrieb der dafür notwendigen Breitbandnetze konnten Vermieter bislang über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Ab 30. Juni 2024 wird es zur privaten, freiwilligen Entscheidung des Nutzers einer Wohnung, ob und über welche Leitung er fernsieht. Also genau so, wie er es bei seinem Mobilfunk- und Internetvertrag schon gewohnt ist.

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