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Liebe Kunden,


zwischen den Feiertagen, vom 27.12.2022 bis zum 05.01.2022, arbeiten wir weiter, sind aber nur eingeschränkt erreichbar.


In dringenden Fällen hinterlassen Sie uns bitte eine Mailboxnachricht auf der 0911.567.589.0 und schreiben zusätzlich einen E-Mail an info@unysono.com.


Bitte geben Sie Ihren Namen, das betreffende Objekt und den Sachverhalt kurz an.


Frohe Festtage und einen gutes neues Jahr!

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Motivierte Quer- und Wiedereinsteiger sind ebenso willkommen wie berufserfahrene Profis. Als innovatives Unternehmen wünschen wir uns interessierte und mitgestaltende Kollegen. Wir sind offen für verschiedene Ausbildungs- und Studienrichtungen. Unsere Branche entwickelt und modernisiert sich. Daran nehmen wir teil. Wir wollen zu den Besten gehören, attraktiv für Mitarbeiter/innen und Kunden sein. Unser Büro ist neu und zeitgemäß ausgestattet. Software und Hardware sind auf dem neuesten Stand. Auf dem Weg der Digitalisierung und Papierreduzierung haben wir bereits viele Meilensteine erreicht.


Unser Kerngeschäft besteht darin, die oft wichtigste Investition des Lebens, die Immobilie, als Altersvorsorge, Eigenheim oder Kapitalanlage, professionell und lösungsorientiert zu verwalten. Als moderne WEG- und Mietverwaltung setzen wir auf offene und gelungene Kommunikation, verbunden mit dem nötigen Fachwissen und persönlicher Betreuung.

  • Wir wünschen uns Kollegen/innen, die mitwachsen und mitgestalten.

  • Wir wollen selbstständiges Denken und Handeln.

  • Wir fördern Weiterbildung und Fachwissen.

  • Beweisen Sie sich nicht durch Überstunden, sondern durch die Optimierung Ihrer Aufgaben.

  • Bringen Sie Ihre Erfahrungen mit und entwickeln Sie neue Ideen.

Stellenprofil in aller Kürze:

  • Sie sind Ansprechpartner für Immobilieneigentümer und Mieter und wissen, wie man professionell mit Menschen bzw. Kunden kommuniziert. Ihre Worte sind freundlich, Ihre Stimme selbstsicher, Ihre Aussage verbindlich, Ihre Erscheinung gepflegt.

  • Mit den Verwaltungsbeiräten halten Sie persönlichen Kontakt; Sie kennen die Rechte, Pflichten und Grenzen aller Beteiligten.

  • Sie schreiben Tagesordnungen und Protokolle in klaren Sätzen und nutzen hierfür die bereitstehende Fachliteratur.

  • Sie leiten Eigentümerversammlungen mit diplomatischem Geschick, Empathie und Witz. Sie arbeiten sich angemessen in kaufmännische, juristische und technische Themen ein, um verbindliche Aussagen treffen zu können und verlässlich zu agieren.

  • Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Tools behalten Sie den Überblick über viele kleine Angelegenheiten, Fristen und Prozesse.

  • Sie begleiten und kontrollieren Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Trinkwasseruntersuchungen, gesetzliche Prüfungen, Wartungen, Beschlussanfechtungen usw.

  • Sie prüfen Angebote und Verträge, beauftragen Dienstleister und Handwerker, bauen gute Beziehungen zu diesen auf, prüfen und geben Rechnungen frei, kontrollieren die Ausführung und informieren Eigentümer und Bewohner soweit erforderlich.

  • Sie fragen, wenn Sie nicht weiterkommen. Sie machen Fehler und lernen daraus. Was Sie gelernt haben, teilen Sie mit uns.

  • Sie interessieren Sich für die gemeinsame Entwicklung des Unternehmens, verstehen sich selbst als Erfolgsfaktor, als wichtiges Kettenglied, nehmen die von uns entgegengebrachte Wertschätzung an und freuen sich über ein positives Arbeitsklima.

Diversity disclaimer

Das Unternehmen setzt sich in allen Aktivitäten und Tätigkeiten für Diversität und Inklusion ein. Als Team ist es uns wichtig, ein Bewusstsein für Themen wie soziale und Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen, sowie allen beteiligten Teammitgliedern und Vertragsparteien dabei zu unterstützen, diese Themen umzusetzen.

Die Außenkommunikation spielt dabei eine wichtige Rolle und die deutsche Sprache befindet sich in einem stetigen Wandel durch den Miteinbezug sozial gerechter Schreibweisen (Gendern) oder Formulierungen (Leichte Sprache). Allerdings gibt es bislang noch keine einheitliche Regelungen oder vereinheitliche Formulierungshilfen, wie dieser Sprachwandel vollzogen werden soll und diverse Empfehlungen und Richtlinien dazu.

Das Unternehmen richtet sich mit dem gesamten Angebot ausdrücklich an alle Personengruppen sämtlicher Geschlechtszuordnungen (x/d/m/w). Unabhängig von der Schreibweise adressiert das Unternehmen stets alle Personengruppen.

Ebenso wie in der deutschen Sprache im Allgemeinen gibt es in dem Unternehmen noch keine einheitlichen Richtlinien für die Schreibweisen in der Außen- und Innenkommunikation. Sprache ist lebendig und ebenso unsere Teammitglieder sowie unsere Texte. Daher behalten wir uns das Recht vor, in unseren Texten/Kommunikation so zu gendern, wie es unserem Sprachempfinden mit den unterschiedlichen Empfehlungen entspricht. Daher werden Ihnen bzw. Euch auf der Internetpräsenz und Außen- und Innenkommunikation nachfolgende Schreibweisen begegnen.

  • Generisches Maskulinum und generisches Femininum

  • Ersatzformen: U. a. substantivierte Partizipien oder Adjektive; Passivierung, generische Substantivierung

  • Nutzung von Anglizismen, die auf Deutsch nicht gegendert werden (vgl. Duden)

  • Zusatz in Klammern an der Stelle im Text (x/d/m/w)

  • Gendersternchen

Diese Lösung ist temporär und wird sich im Verlauf der Zeit ändern, wenn sich einheitliche Richtlinien für das Gendern herauskristallisieren.

72 Ansichten

Liebe Mitglieder, einige Mitglieder wurden durch Informationsmails einiger Kanzleien auf ein aktuelles Urteil des AG München zum Thema Eigentümerversammlungen unter 2G hingewiesen. Unser Justitiar RA Marco J. Schwarz hat hierzu folgende Stellungnahme für Sie verfasst:

Das Amtsgericht München hat in einem Beschluss vom 06.12.2021 zu AZ: 1293 C 19127/21 EVWEG die Auffassung vertreten, dass sich Eigentümer, die sich eigenverantwortlich gegen die Impfung entscheiden, auch die dieser Entscheidung ergebender Konsequenzen zu tragen haben, im Falle von Wohnungseigentümerversammlungen also auf unabsehbare Zeit nicht an Versammlungen teilnehmen dürfen. Diese Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, führt also nicht dazu, dass Wohnungseigentümergemeinschaften gehindert sind, Eigentümerversammlungen durchzuführen.

Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung des Amtsgerichts München, die in ihrer Klarheit durchaus überraschend ist. Sie steht in einem auffallenden Widerspruch zu den Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15.11.2021, wonach immer zu berücksichtigen sei, dass jedem Wohnungseigentümer das mitgliedschaftliche Recht zur persönlichen Teilnahme an einer Versammlung zusteht. Genau dieses Recht wird aber ungeimpften Personen durch vorgenannte Entscheidung des Amtsgerichts entzogen. Nachdem hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht, hält der Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V. an seiner Rechtsauffassung fest, wonach Eigentümerversammlungen unter 2G-Bedingungen unzulässig sind, da einzelne Eigentümer vom Recht zur persönlichen Teilnahme ausgeschlossen werden. Fraglich ist, ob im Falle der Durchführung einer solchen Versammlung die dort gefassten Beschlüsse anfechtbar, oder gar nichtig sind. Hieran bestehen erhebliche Zweifel, zumindest, solange keine allgemeine Impfpflicht besteht. Damit hat es mit der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sein Bewenden, wonach es Sache des jeweiligen Veranstalters ist, zu prüfen, ob eine Veranstaltung unter Ausschluss Ungeimpfter oder nicht genesener Personen möglich ist. Wer also die Anfechtbarkeit von Beschlüssen sehenden Auges riskieren möchte, die auf Versammlungen unter 2G-Bedingungen gefasst werden, muss sich nur dieses besonderen Risikos bewusst sein; eine Nichtigkeit solcher Beschlüsse wird allenfalls dann anzunehmen sein, wenn die allgemeine Impflicht eingeführt wurde.

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vdiv Service GmbH Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V. Sonnenstr. 11 80331 München

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